ToF-Fantasy 1
- Das Casino der verlorenen Seelen -

Wichtige Informationen fuer eine erfolgreiche Anmeldung.


Eine gültige Anmeldung MUSS ALLE der folgenden Punkte beinhalten. Wenn einer davon fehlt, gilt die Anmeldung als NICHT ABGESCHLOSSEN. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf einen Platz auf dem Con oder das Recht aufs Mitspielen.

  • Die Anmeldung muss online per mail oder Internetanmeldung bei uns eingegangen sein.
  • Der Conbeitrag muss auf dem Konto sein (Fuer den Betrag zaehlt das Eingangsdatum, nicht das Anmeldedatum).





  • Spieler

    Beitrag für Spieler im Haus
    Preisstaffel Laufzeit Teilnahmepreis
    Preisstaffel 1 bis 31.10.2018 45,00 Euro


  • Alle bringen bitte Schlafsachen sowie Bezüge für Betten und Kopfkissen/Decke/Schlafsack usw. mit.






  • NSCs

    Beitrag für NSCs
    Preisstaffel Laufzeit Teilnahmepreis
    Preisstaffel 1 bis 31.10.2018 40,00 Euro

    Alle bringen bitte Schlafsachen sowie Bezüge für Betten und Kopfkissen/Decke/Schlafsack usw. mit.











  • Conzahlungen sind nicht möglich.




    UNSERE AGBs


    a) Anmeldung:
    Mit der Unterschrift auf der Anmeldung oder der formlosen Anmeldung im Internet hat sich der Teilnehmer verbindlich für das Con angemeldet. Er verpflichtet sich, den Beitrag innerhalb von 14 Tage nach Anmeldung auf das von uns angegebene Konto zu überweisen, da sonst der Platz wieder verfällt. Ein konvertierter Charakter muss spätestens 2 Wochen nach der Anmeldung bei der Orga eingegangen sein. Sollten entweder Geld oder Charakter fehlen, so gilt der Spieler als nicht vollständig angemeldet und hat auch keinen Anspruch auf einen Spielerplatz. Änderungen des Charakters können anschließend noch bis 4 Wochen vor dem jeweiligen Con eingeschickt werden.

    b) Rücktritt von der Anmeldung:
    Ein angemeldeter Spieler oder NSC kann bis zum 30.09.2018 von seinen Platz zurücktreten. Wir berechnen in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro (Spieler) bzw. 20,00 Euro (NSC) für diesen Fall. Nach dem 30.09.2018 besteht keinerlei Rechtsanspruch auf Rückerstattung des Spielerbeitrages, wenn der Spieler/NSC nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann. Dies gilt auch bei nicht vollständiger Anmeldung! Die einzige Möglichkeit auf Rückerstattung ist, dass der Spielerplatz von der Orga neu vergeben werden kann. Eine eigenmächtige Weitergabe des Spielerplatzes ist nur nach Rücksprache mit der Orga möglich.
    c) Sicherheitspfeile:
    Sogenannte IDV-Sicherheitspfeile mit Rundkopf sind auf unserem Cons verboten, da sie zu unsicher sind und zu starke Risiken für die Gesundheit bergen. Bitte informiert euch vorher bei uns, welche Pfeile wir zulassen. Der Durchmesser muss so groß sein, dass der Pfeil nicht ins Auge passt. Des Weiteren darf die Rundung nur so stark sein, dass der Pfeil das Auge nicht berühren kann.

    d) Verhaltensregeln auf dem Gelände:
    . Feuerstellen: Feuer darf nur auf Grills entfacht werden, d. h. die Feuerschale darf nicht direkt auf dem Boden steht. Keine Aushebung von Feuerlöchern. Es gibt kein Feuerholz vor Ort und es dürfen keine Bäume oder Sträucher des Geländes gefällt und verbrannt werden. Ausreichendes Feuerholz oder Kohle muss selbst mitgebracht werden. KEIN offenes Feuer im Wald, das beinhaltet auch das Rauchen!!!
    . Müll: Der Müll muss möglichst mitgenommen werden. Wer seinen Müll nicht mitnehmen kann, darf ihn bei der Orga gegen eine geringe Gebühr von 2.- Euro in einem verschlossenen Müllbeutel abgegeben werden. Es dürfen keine Essensreste in den Wald geschmissen werden.
    . Zelte: Zeltplätze müssen aufgeräumt sein und vor Abreise von der Orga abgenommen werden.
    . Häuser: Zimmer und Häuser sind im besenreinen Zustand zu übergeben. D.h. die Zimmer bzw. das Haus muss am Abreisetag in Ordnung gebracht und einigermaßen gereinigt werden. Das beinhaltet natürlich auch das Abwaschen des Geschirrs in der Küchenzeile der Häuser und evtl. Feudeln des Bodens, falls dieser stark verdreckt ist. Anmerkung: Bettzeug und Schlafsack selbst mitbringen
    . Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren.
    . Das Befahren des Geländes mit Fahrzeugen ist nicht oder nur mit Genehmigung der Orga gestattet.
    . Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Verantwortung an dem Spiel teil, handelt auf eigene Verantwortung und ist für die Folgen seines Handelns haftbar. Jeder Teilnehmer ist selbst für die von ihm angerichteten Schäden haftbar (Personen- und Sachschäden).
    . Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nacht-, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, nächtliche Aktionen, etc.).
    . Der Teilnehmer verpflichtet sich nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern etc.
    . Es ist nicht erlaubt beschädigte Polsterwaffen oder Wurfkomponenten (Dolche, Bälle etc.) zu benutzen. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er keine beschädigten Polsterwaffen benutzt und hat benutzte Polsterwaffen regelmäßig zu prüfen. Die Orga wird keinen Waffencheck vor Beginn der Veranstaltung durchführen, behält sich aber das Recht vor jederzeit stichprobenartig die benutzten Polsterwaffen, Pfeile, Bögen und Wurfkomponenten zu prüfen und ggfs. auch ein Nutzungsverbot zu erteilen.
    . Auch bei gespielten Kämpfen ist jeder für seine Handlungen verantwortlich und haftet für die von ihm verursachten Schäden. Schläge auf Kopf- und Genitalbereich sowie Stechen sind grundsätzlich verboten. Direkt körperliche Angriffe sind strikt untersagt (kein Körperkontakt!).
    . Auf dem ToF werden Fotos und Videos gemacht. Diese werden anschließend auf unserer Homepage oder unsere Facebookseite veröffentlicht oder sind bei Dropbox zum Download hinterlegt. Sollte eine Veröffentlichung bestimmter Bilder nicht gewünscht sein, muss dies zeitnah mitgeteilt werden.
    . Der Veranstalter behält sich vor, jeden Teilnehmer, der sich nicht an oben genannte Vereinbarungen hält, die Veranstaltung stört oder andere Teilnehmer gefährdet, ohne Erstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.
    . Sind eine oder mehrere Vereinbarungen unwirksam oder nichtig, ändert dies nichts an den anderen Vereinbarungen. Unwirksame oder nichtige Vereinbarungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn der Vereinbarungen entsprechen.

    e) Der Veranstalter behält sich vor, Spieler aus folgenden Gründen ohne Rückzahlung des Beitrages vom Con zu verweisen.
    1.) Grob fahrlässiges und spielstörendes Verhalten.
    2.) Drogen- und Alkoholmissbrauch jeglicher Art
    3.) Abbrennen von Pyro - Effekten auf dem Gelände ohne Einverständnis der Orga.

    f) Informationen zu den Datenschutzrichtlinien



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    NSC: Con ist voll