GESETZ DES KÖNIGREICHES LONDARIA
GESETZE FÜR JEDERMANN
Grundgebote
§I.A.1: Jedes denkende Wesen in den Grenzen unserer Lande (JdWidGuL) hat ein
Recht darauf zu Leben. Das Recht auf Leben darf nur im Rahmen eines Urteils eines Gerichtes aberkannt werden.
§ I.a.2: JdWidGuL hat ein recht darauf, seine eigene Meinung zu haben. Die
Meinung darf niemandem aufgezwungen, durch Drogen oder andere Mittel
verändert werden. Dennoch bedeutet dies nicht, dass die Meinung auch anerkannt werden muss.
§ I.a.3: JdWidGuL darf nach Freiheit streben. Selbst ein Gefangener darf nicht
für das Streben nach Freiheit eine schlimmere Strafe erlangen, solange er bei seinem Streben nach Freiheit, keine weiteren Taten begeht.
§ I.a.4: JdWidGuL darf Eigentum erwerben und erlangen. Der Erwerb und das
Erlangen von Eigentum muss jedoch rechtmäßig sein. Unrecht erworbene oder erlangte Güter sind kein Besitz im Sinne des Gesetzes.
§ I.a.5: JdWidGuL ist vor dem Gesetz gleich. Jeder ist vor dem Gesetz gleich und
wird vor diesem unvoreingenommen betrachtet, angehört und verurteilt. Das Gesetz bevorteilt weder den Gemeinen, noch den Adligen, noch den König.
§ I.a.6: JdWidGuL hat das Recht auf ein faires Verfahren.Jede Person hat das
Recht, in einem fairen und transparenten Gerichtsverfahren angehört zu werden,
wobei alle Beweise berücksichtigt und die Möglichkeit zur Verteidigung gegeben werden muss.
§ I.a.7: JdWidGuL hat das Recht auf Schutz seiner Privatsphäre.
Niemand darf ohne triftigen Grund in die Privatsphäre eines Individuums eindringen, seine Kommunikation überwachen oder seine persönlichen Informationen ohne Zustimmung offenlegen.
Grundverbote
§ I.b.1: Magie ist eingeschränkt. Das Wirken von freier Magie, das Herbeirufen
fremder oder bekannter Kräfte, das Herbeirufen der Mächte fremder Kräfte oder
das Herbeirufen einer Wesenheit, welche dann wiederum Magie wirkt, fremder
oder bekannte Kräfte herbeiruft oder deren Macht einsetzt, ist nur mit dem Siegel
des Kristalrates erlaubt. Jegliche Zuwiderhandlung wird mit maximaler Härte bestraft, auf dass es ein Exempel und Mahnmal sei.
§ I.b.2: Die Verbreitung von Häresie oder blasphemischen Schriften ist
strengstens verboten. Wer Schriften, Reden oder andere Medien verbreitet, die
gegen die offiziellen Lehren der Götterpflege oder des Königs gerichtet sind, wird mit entsprechender Härte bestraft.
§ I.b.3: Die Bildung oder Teilnahme an aufrührerischen oder subversiven
Gruppierungen ist verboten. Wer versucht, durch geheime Bündnisse oder
Aufstände die Ordnung des Königreichs zu stören, wird als Verräter behandelt und entsprechend bestraft.
Grundpflichten
§ I.c.1: Der Zehnt an den Herrscher. JdWidGuL muss am ersten eines jeden
Jahres einen Zehnt seines Erwerbs des letzten Jahres als Zehnt an den Herrscher
abtreten.
§ I.c.2: Der Zehnt für die Götter. JdWidGuL muss am ersten eines jeden Jahres
einen Zehnt seines Erwerbs an den obersten Führer der Götterpflege als Zehnt abtreten.
§ I.c.3: Der Zehnt für die Bewahrung der Geschichte. JdWidGuL muss am ersten
eines jeden Jahres einen Zehnt seines Erwerbs an den Abgesandten der Bewahrung der Geschichte als Zehnt abtreten.
§ I.c.4: Kriegsdienst. JdWidGuL muss, so der Ruf zu den Waffen ergeht, diesem Folge leisten und als Soldat für seinen König dienen.
§ I.c.5: Hörigkeit. JdWidGuL ist dem König, dem Adel und den Beamten des Staates zur Hörigkeit verpflichtet.
§ I.c.6: JdWidGuL hat die Pflicht, die Gesetze des Landes zu kennen und zu
befolgen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe; jedes Individuum ist
verpflichtet, sich über die geltenden Gesetze zu informieren und danach zu handeln.
§ I.c.7: JdWidGuL ist verpflichtet, seinen Beitrag zur Gemeinschaft zu leisten.
Jedes Individuum muss, entsprechend seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten,
zum Wohl der Gemeinschaft beitragen, sei es durch Arbeit, Handel oder andere nützliche Tätigkeiten.
§ I.c.8: JdWidGuL ist verpflichtet, den Anordnungen der staatlichen und
kirchlichen Behörden Folge zu leisten. Die Anweisungen von Beamten und
kirchlichen Führern sind zu befolgen, es sei denn, sie verstoßen gegen die grundlegenden Gebote des Königreichs.
§ I.c.9: JdWidGuL hat die Pflicht, sich im Falle einer Seuche oder
Naturkatastrophe den Anweisungen der Behörden zu unterwerfen. Bei
außergewöhnlichen Ereignissen, wie etwa Seuchen oder Naturkatastrophen,
müssen alle Anordnungen der zuständigen Behörden strikt eingehalten werden, um das Wohl der Gemeinschaft zu sichern.
§ I.c.10: JdWidGuL hat die Pflicht, Missstände oder Gesetzesverstöße den
zuständigen Behörden zu melden. Jedes Individuum ist verpflichtet, Kenntnis
über Unrecht oder Verstöße gegen die Gesetze unverzüglich den entsprechenden Behörden mitzuteilen, um die öffentliche Ordnung zu wahren.
§ I.c.11: JdWidGuL hat die Pflicht, sofern eine Magie ausüben oder magische
Eigenschaften hat, die dem Wirken von Magie gleichkommen, ein magisches
Siegel zu tragen. Das Magiesiegel ist ein magisch gebundener Identifikator. Es
ist zugleich Zulassung, Schutz und Einschränkung. Nur wer ein Siegel trägt, darf
offiziell Magie wirken. Es ist an die Lebensessenz des Trägers gebunden und kann
nicht übertragen oder entfernt werden. Nur ein Mitglieds des Rats von Avarion kann ein Siegel entfernen.
- Siegeltypen:
- Blaues Siegel: Heil- und Unterstützungszauber
- Grünes Siegel: Natur-, Elementar- und Wettermagie
- Rotes Siegel: Kampf- und Verteidigungsmagie (strengen Regeln unterstellt)
- Gelbes Siegel: Forschungs- und Runenmagie
- Graues Siegel: Fluchmagie, Verstandesbeeinflussung, Schattenillusionen (reguliert)
- Schwarzes Siegel: Nekromantie, Seelenmagie (strikt kontrolliert oder verboten)
- Silbernes Siegel: Beherrscht Blau, Grün, Rot und Grau – für spezialisierte Mitglieder des Avarionischen Rates
- Goldenes Siegel: Vollzugang zu allen magischen Schulen, nur für hohe Räte oder Großmeister