GESETZ DER SCHATTENWELT
BESONDERHEITEN
Die magische Gemeinschaft in Londaria hat sich eine besondere Gesetzgebung
gegeben. Diese gilt für alle magischen und magiebegabten Wesen in Londaria
und bei Differenzen zwischen dem bürgerlichen und den magischen Gesetzten haben die magischen Gesetze die höhere Bedeutung.
DIE GESETZT
Einsatz von Magie
Der Einsatz von Magie darf immer nur das letzte mögliche Mittel sein. Niemals darf ein Wesen, was nicht diesen Gesetzen unterliegt, der Magie ansichtig werden. Wenn doch, sind die Erinnerungen von Magier und Mundanen über diesen Zeitraum zu tilgen.
Die Lehre der Magie
Die Lehre von Magie darf niemals den Mundanen nahegebracht oder gar ermöglicht werden. Erlangt ein mundaner Kenntnis von der Magie, ist ihm die Erinnerung daran zu rauben oder, so dies nicht möglich ist, sein Sein zum Nichtsein zu Wandeln.
Die Flammengarde
Die Flammengarde untersteht dem Führungskonzil der Schattenwelt. Sie dient als exekutives Organ und setzt die Beschlüsse des Führungskonzil um.
Die Schattenwacht
Die Schattenwacht untersteht dem Führungskonzil der Schattenwelt. Er dient als Augen und Ohren des Führungskonzils in der Welt. Er ist einzig und allein dem Führungskonzil Rechenschaft verpflichtet und informiert das Führungskonzil über alles, was in der mundanen und nicht-mundanen Welt vor sich geht. Er kann der Flammengarde Anordnungen erteilen, welche jedoch durch das Führungskonzil aufgehoben werden können.
Zwangsmitgliedschaft in der Schattenwelt
Wer per Natur ein magisches Wesen ist, wer Magie ausüben kann, wer in der Magie unterrichtet werden kann oder Kenntnis von der Magie erlangt, muss entweder Teil der Schattenwelt sein, Londaria verlassen oder er ist vom Sein ins Nichtsein zu überführen.
Freiwillige Mitgliedschaft
Voraussetzung: Um Teil der Schattenwelt zu werden, hat die Wesenheit nachzuweisen, dass sie in der Lage ist ihre Kräfte dergestalt einzusetzen, dass mundane Wesen diesen Einsatz nicht wahrnehmen. Ist dem Wesen dies nicht möglich, muss es Londaria verlassen oder oder er ist vom Sein ins Nichtsein zu überführen.
Bürgschaft
Wer geprüft werden soll, muss einen Bürgen innerhalb der Schattenwelt nennen, welcher für das Wesen spricht. Seine Verfehlungen treffen den Bürgen und die Strafe ereilt beide gleichermaßen.
Legislatur des Führungskonzil
Das Führungskonzil der Schattenwelt wird immer für 5 Jahre gewählt.
Bestimmungen des Ortes der Wahl
Für diese Wahl treffen sich ausgewählte Mitglieder der Fraktionen auf der Insel Elandor und treten in einem Wettstreit gegeneinander an, oder lassen Streiter in ihrem Namen in diesen Wettstreiten antreten. Das amtierende Führungskonzil bestimmt die Wettstreite. Die siegreiche Fraktion erlangt 2 Sitze im Führungskonzil und das Veto Recht über alle Entscheidungen des Konzils, während die unterliegenden Fraktionen jeweils nur einen Sitz erhalten.
Gesetzesänderung
Das Ändern der Gesetze der Schattenwelt erfordert eine Einstimmige Entscheidung des Führungskonzil oder eine 2/3 Mehrheit aller Mitglieder im Rat von Avarion
Strikte Geheimhaltungspflicht
Jedes Mitglied der Schattenwelt ist verpflichtet, jegliches Wissen über die Schattenwelt und ihre Gesetze vor Mundanen geheim zu halten. Verstöße gegen diese Geheimhaltungspflicht werden als Hochverrat betrachtet und führen zur sofortigen Exekution oder einer ähnlichen, vom Führungskonzil festgelegten Strafe.
Kontrolle und Regulierung magischer Artefakte
Alle magischen Artefakte müssen bei der Schattenwacht registriert und dokumentiert werden. Der Besitz von unregistrierten oder verbotenen Artefakten wird als schwerwiegendes Verbrechen betrachtet und kann zur Verbannung oder Auslöschung des Besitzers führen.
Schutz vor gefährlichen Kreaturen
Es ist verboten, gefährliche oder finstere Kreaturen zu beschwören oder zu erschaffen, es sei denn, dies erfolgt im direkten Auftrag des Führungskonzils. Zuwiderhandlungen werden mit dem „Nichtsein“ bestraft.
Umgang mit dunkler Magie
Die Anwendung dunkler Magie ist strengstens untersagt, außer unter direkter Anweisung des Führungskonzils zur Verteidigung der Schattenwelt. Jeder, der dunkle Magie ohne Genehmigung anwendet, wird sofort aus der Schattenwelt verbannt oder eliminiert.
Ausbildung und Weiterbildung
Die Ausbildung von magisch begabten Wesen darf nur in anerkannten und vom Führungskonzil genehmigten Institutionen stattfinden. Jegliche private Ausbildung ohne die Zustimmung des Führungskonzils ist verboten und wird bestraft.
Überwachung des Wissensflusses
Jegliche Verbreitung von Wissen über Magie, das über das genehmigte Maß hinausgeht, ist untersagt. Die Schattenwacht überwacht den Wissensfluss und
ist befugt, jegliche Informationsquellen zu schließen, die gegen dieses Gesetz verstoßen.
Kontrolle über magische Kommunikation
Jegliche Form der magischen Kommunikation, insbesondere über große Entfernungen, darf nur mit der Erlaubnis des Führungskonzils erfolgen. Unautorisierte Kommunikation wird als schweres Vergehen betrachtet und entsprechend bestraft.
Sonderrechte des Führungskonzils
Das Führungskonzil hat das Recht, in außergewöhnlichen Situationen jedes Gesetz außer Kraft zu setzen, wenn dies notwendig ist, um das Wohl der Schattenwelt zu gewährleisten. Diese Entscheidung bedarf jedoch der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Konzilsmitglieder.
Überwachung und Kontrolle magischer Gebiete
Magische Gebiete, die als besonders gefährlich oder mächtig gelten, stehen unter der direkten Kontrolle des Führungskonzils. Der Zugang zu diesen Gebieten ist ohne ausdrückliche Genehmigung verboten, und jeder unbefugte Versuch, ein solches Gebiet zu betreten, wird hart bestraft.
Wiederherstellung des Gleichgewichts
Sollte das Gleichgewicht der Magie durch äußere oder innere Einflüsse bedroht sein, hat das Führungskonzil das Recht, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Anwendung von Gewalt, um das Gleichgewicht wiederherzustellen. Dies kann die Auslöschung ganzer Siedlungen oder die Mobilisierung aller magischen Kräfte der Schattenwelt umfassen.